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   VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276   

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VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276 (https://dejure.org/2006,38998)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2006 - 14 BV 02.3276 (https://dejure.org/2006,38998)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2006 - 14 BV 02.3276 (https://dejure.org/2006,38998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Regensburg - RN 3 K 01.2269
  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276
    Der für die Krankenversicherung zur Verfügung stehende Teil der Alimentation muss damit grundsätzlich so bemessen sein, dass aus ihm die Prämien einer im Wesentlichen der Beihilfe angepassten - "beihilfekonformen" - Krankenversicherung beglichen werden können (vgl. BVerfG vom 13.11.1990, BVerfGE 83, 89 [BVerfG 13.11.1990 - 2 BvF 3/88] ).

    Das bedeutet allerdings nicht, dass er verpflichtet wäre, die Beihilfebestimmungen den Krankenversicherungsmöglichkeiten lückenlos anzupassen und einen Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheitsfällen entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang sicherzustellen (BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O. und vom 25.9.2001 a.a.O.).

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfG vom 13.11.1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2006 - 14 BV 02.3276
    Dass generell auf Höchstbelastungen abzustellen sei, ergibt sich auch nicht aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 12.6.1985 BVerwGE 71, 342 [BVerwG 12.06.1985 - 6 C 24.84] ).
  • VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.700

    Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen - Kompositfüllungen in

    Die Angemessenheit dieses Steigerungsfaktors von nur 1, 5 für dentinadhäsive Rekonstruktionen habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bestätigt.

    Zwischen den Beteiligten ist allein die Vergütungshöhe für die erbrachten zahnärztlichen Leistungen und damit deren Angemessenheit streitig, weil die beihilferechtlichen Hinweise zum Gebührenrecht als Anhang 1 der VV-BayBhV in Nr. 2.2 Satz 5 und 6 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Mai 2006 (Az.: 14 BV 02.3276 und 14 BV 02.2643) bei Zugrundelegung der GOZ-Nrn. 215 ff. nur einen Steigerungsfaktor von höchstens 1, 5 für angemessen erklären.

  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2008 - 9 E 1579/07

    Keine zwingende Einschränkung von Beihilfeansprüchen ohne Hinweise des BMI

    Die Entscheidung des BayVGH München vom 30.03.2006 - 14 BV 02.3276, auf die sich die Beklagte zur Begründung ihrer Auffassung berufen hat, betrifft einen anderen Fall, so dass die in ihr dargelegten Grundsätze für die hier zu treffende Entscheidung nicht von maßgebender Bedeutung sind.
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